Beratung zur EU Taxonomie-Verordnung

Was beinhaltet die Verordnung (EU) 2020/852?

Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen ist am 18.Juni 2020 in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um ein einheitliches europäisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Hauptziele dieser Gesetzgebung liegen darin, Greenwashing zu verhindern sowie Investitionen in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Grundlegend unterscheidet die Taxonomie-Verordnung zwischen sogenannten „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftstätigkeiten.

  • Taxonomiefähig = Wirtschaftstätigkeiten, die das Potenzial haben nachhaltig zu sein

  • Taxonomiekonform = Wirtschaftstatigkeiten, die tatsächlich nachhaltig sind

Um den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Geschäftstätigkeit (z. B. einer Investition) bewerten zu können, legt die Taxonomie-Verordnung verschiedene Kriterien fest. Zudem soll der Beitrag der jeweiligen Tätigkeit zu den folgenden sechs Umweltzielen identifiziert werden:

  • 1

    Klimaschutz

  • 2

    Anpassung an den Klimawandel

  • 3

    Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser-/Meeresressourcen

  • 4

    Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  • 5

    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  • 6

    Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Nachdem das Unternehmen die Prüfung abgeschlossen hat, geht es an die Offenlegung von Kennzahlen in Bezug auf taxonomiefähige und -konforme Wirtschaftstätigkeiten. Hierbei sind die folgenden KPIs von Relevanz:

  • Umsatz
  • CapEx (Investitionen)
  • OpEx (Betriebsausgaben)

Wie kann tec4U bei der Prüfung gemäß Taxonomie-VO unterstützen?

Durch die langjährige Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit und Material Compliance und den täglichen Austausch mit unseren Kunden verfügt tec4U-Solutions über zahlreiche Einblicke in die betriebliche Praxis. Bei der Umsetzung setzen wir auf einen pragmatischen, tragfähigen Ansatz mit folgenden Schritten:

  • Screening: Sammlung aller Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens

  • Betroffenheitsanalyse: Prüfung der Wirtschaftstätigkeiten auf Taxonomiefähigkeit

  • Wesentlichkeitsanalyse: Identifikation unwesentlicher Geschäftsaktivitäten

  • Konformitätsbewertung: Prüfung gemäß der technischen Bewertungskriterien

  • Kennzahlenmanagement: Ermittlung der relevanten KPIs (Umsatz, CapEx & OpEx) in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung des Unternehmens

  • Reporting: Unterstützung bei der Erstellung des Taxonomie-Berichts

Durch unsere Fachexpertise im Bereich CSRD werden hierbei Synergien und Zusammenhänge zwischen beiden Regularien berücksichtigt.
Mehr zu unserer CSRD-Beratung unter: https://www.tec4u-solutions.com/csrd-nachhaltigkeitsberichterstattung/

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