Material Compliance zukunftssicher betreiben bedeutet, die Einhaltung von zukünftigen Material Compliance Anforderungen, wie die RoHS 3, für alle Zukaufteile und Materialien bereits heute abzusichern.
Mit Wirksamwerden einer Anforderung, ob direkt in einem Gesetz oder in dessen Anlage, sind die Materialbestimmungen unmittelbar einzuhalten. Für viele Unternehmen, welche Produktlaufzeiten von mehreren Jahren haben bzw. entsprechend lange Lagerbevorratung betreiben, kann diese zu einigen Problemen führen. So könnte es sein, dass erst kürzlich beschaffte Artikel nicht mehr oder nur eingeschränkt in der laufenden Serie oder in Neuprojekten einsetzbar sind. Um die laufende Produktion wie auch die Entwicklung zukunftssicher zu machen, ist es daher erforderlich, sobald eine neue Anforderung bzw. eine geänderte Anforderung feststeht, den Lieferanten bzgl. deren Einhaltung anzufragen.
DataCross hat diese Notwendigkeit in einem neuen Release umgesetzt und bietet nunmehr seinen Nutzern die Möglichkeit, eine regelwerksspezifische Anfrage an seine Lieferanten zu senden, noch bevor das Regelwerk oder dessen Änderung als solches in Kraft ist.
Sollten Sie z.B. die Notwendigkeit haben, Artikel bzgl. der Einhaltung der RoHS 3 zu hinterfragen, haben Sie über DataCross nunmehr die entsprechenden Möglichkeiten. RoHS 3 nimmt vier weitere Stoffe hinzu, die die Hersteller nur eingeschränkt verwenden dürfen:
- Bis(2-ethylhexyl) phthalat (DEHP)
- Benzylbutylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Diese als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzten Stoffe wurden 2015 in die Richtlinie aufgenommen. Ab dem 22.07.2019 dürfen Geräte der Kategorien 1 bis 7, 10 und 11 diese Weichmacher nur noch bis zu einem Anteil von 0,1% im homogenen Werkstoff verwenden. Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente müssen diese Anforderungen erst ab dem 22.07.2021 erfüllen.
Gerne würden wir Ihnen DataCross und seine Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch näherbringen. Bei Interesse sprechen Sie uns an!