Als die EU-Kommission im Jahr 2004 ihre Ideen für die sog. „Ökodesign-Richtlinie“ vorstellte und damit das Verbot der allseits geliebten Glühbirne postulierte, hätte wohl keiner daran gedacht, dass sich 20 Jahre später alle Produkte in der EU den Anforderungen des Ökodesigns stellen müssen. Doch genau so kommt es jetzt.

Bevor wir den Blick in die Zukunft vervollständigen, machen wir einen Schritt zurück ins Jahr 2004. Ziel der allerersten Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG war es, die Energieeffizienz und allgemeine Umweltverträglichkeit „energiebetriebener“ Produkte zu verbessern. Man sprach von den „energy-using products“ und sah somit nur „aktive“ Geräte im Anwendungsbereich der Richtlinie. Schon vier bzw. fünf Jahre später, nämlich 2009, standen wesentlich mehr Produkte im Fokus der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Seither legte die Richtlinie Mindestanforderungen an das Produktdesign von sog. „energy-related products“, also energieverbrauchsrelevante Produkte, fest und regulierte somit auch „passive“ Produkte, die einen Einfluss auf die Energieeffizienz anderer Güter/Produkte haben (wie z. B. Dämmstoffe und Fenster, die maßgeblich die Gebäudeenergieeffizienz beeinflussen können).

Mit der Überführung der Richtlinie in die nun gültige Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte stellt die EU-Kommission klar, dass diese den notwendigen, ambitionierten Rechtsrahmen für die schrittweise Einführung von Ökodesign-Anforderungen für so viele Produkte wie möglich darstellt.

Somit liegen nun ALLE physischen Waren (inklusive Bauteile und Zwischenprodukte), die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden (also auch Importe) im Anwendungsbereich der Ökodesignverordnung und müssen auf kurz oder lang konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. 

Welche Produktanforderungen sind in der Verordnung neu?

Die neue Ökodesignverordnung beschränkt sich im Gegensatz zu ihren Richtlinien-Vorgängern nicht mehr „nur“ auf die Energieeffizienz von Produkten. Die Verordnung geht in ihren Ökodesign-Anforderungen sehr viel weiter. Unter Berücksichtigung aller Produktlebenszyklusphasen forciert die neue Verordnung die Verbesserung unzähliger Produktaspekte wie z. B. der Haltbarkeit, Nachrüst- und Reparierbarkeit, Energie- und Ressourceneffizienz, Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Rezyklatanteils.

Um all diese Aspekte beurteilen und deren „Verbesserung“ überhaupt tracken zu können, benötigt die EU-Kommission in nächster Zeit Unmengen an Produktdaten. Wir von tec4U-Solutions sprechen hier konkret vom „Datenhunger“ der Ökodesignverordnung, der durch ein neues Instrument der Produktdatensammlung – dem Digitalen Produktpass – gestillt werden soll.

Spätestens jetzt wird glasklar, dass die EU-Kommission sich mit der neuen Ökodesignverordnung sehr viel vorgenommen hat – und auf Seiten der Hersteller, Händler und Importeure die Produktverantwortung und damit einhergehende Sorgfaltspflichten wachsen müssen. Zwar steht auch im Verordnungsentwurf geschrieben, dass mit den neuen Ökodesign-Anforderungen „keine unverhältnismäßigen administrativen Belastungen und/oder negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit“ für Unternehmen einhergehen dürfen, „verhältnismäßige“ Belastungen und Wettbewerbsnachteile werden aber in Kauf genommen.

Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: mit dem Inkrafttreten der Verordnung wissen wir heute alle, welche Produktdaten morgen die größte Aussagekraft im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit unserer Produkte haben. Somit haben wir schon heute die Möglichkeit,  „fehlende“ Produktdaten in der Wertschöpfungs- und Lieferkette zu erheben und die Qualität vorhandener Daten zu verbessern.

Werden Sie also möglichst noch heute zu echten „Datenjägern“ und vermeiden Sie damit möglicherweise entstehende Wettbewerbsnachteile und administrative Mehraufwände, die ein verpflichtender digitaler Produktpass für Ihre Produkte mit sich bringen wird. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Das Team der tec4U-Solutions unterstützt Sie tatkräftig auf Ihrem Weg zu einem gut gefüllten digitalen Produktpass.

Ergänzende Informationen zum digitalten Produktpass in DataCross 2.0 finden Sie unter: www.material-passport.de

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