REACH: Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste um vier Substanzen
Am 25. Juni 2020 hat die ECHA die SVHC-Kandidatenliste um vier weitere besorgniserregende Substanzen erweitert. Die Liste enthält nun insgesamt 209 Stoffe. Unter anderem wurde der Stoff 1-Vinylimidazol (CAS: 1072-63-5) in die Liste aufgenommen. Dieser wird als Reaktivverdünner in UV-Lacken, -Tinten und -Klebstoffen eingesetzt. Ein weiterer Stoff ist 4-Hydroxybenzoesäurebutylester (CAS: 94-26-8), der als Konservierungsmittel in Lebensmitteln sowie pharmazeutischen und kosmetischen Produkten verwendet wird.
Unmittelbar nach Aufnahme eines Stoffes in die offizielle SVHC-Kandidatenliste beginnt die Kommunikationsverpflichtung nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.
SCIP-Datenbank der ECHA
Ab dem 05.01.2021 müssen Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen, die einen SVHC-Kandidaten größer als 0,1 % (Masseanteil) enthalten, diese Informationen in die SCIP-Datenbank eintragen. Seit dem Frühjahr steht eine Demoversion der SCIP-Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfügung, in der der Anwender die direkte Dateneingabe durchspielen kann.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: SCIP Datenbank
Wie DataCross die Umsetzung der SCIP-Vorgaben unterstützt erfahren Sie in unserem Newseintrag.
Am 30. September findet das nächste Webinar zur SCIP-Datenbank statt, zu dem Sie sich kostenfrei anmelden können.
RoHS-Richtlinie
Das Öko-Institut und Fraunhofer IZM verfassen eine Studie über folgende sieben Substanzen/Substanzgruppen zur möglichen Aufnahme in Anhang II der RoHS-Richtlinie. Dabei handelt es sich um:
- Cobalt (II)-chlorid (CAS: 7646-79-9) und Cobalt-sulfat (CAS 10124-43-3)
- Nickel Salze
- Beryllium (CAS: 7440-41-7)
- Indiumphosphid (CAS: 22398-80-7)
- Mittelkettige Chlorparaffine (MCCP)
- Tetrabrombiphenol A (CAS: 79-94-7)
- Antimon (III)-oxid (CAS: 1309-64-4)
Die Ergebnisse der Studie wurden inzwischen veröffentlicht und nur für die Stoffe/Stoffgruppen Tetrabrombiphenol A und mittelkettige Chlorparaffine (MCCP) wurde eine Empfehlung zur Beschränkung ausgesprochen.
POP-Verordnung (Stockholmer Übereinkommen)
Für die beiden Stoffe Dechlorane Plus und Methoxychlor wird der Entwurf eines Risikoprofils erstellt. Dies ist ein erster Schritt für eine mögliche Aufnahme dieser Stoffe ins Stockholmer Übereinkommen mit anschließender Beschränkung.
Aktuelle Webinare und Schulungen rund um die Material Compliance finden Sie in unserem Terminkalender.