PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die nicht in der Natur vorkommen und erst seit den 1940ern hergestellt werden. Sie finden in vielen Produkten Verwendung. PFAS sind wasser-, fett- und schmutzabweisend und werden aufgrund dieser Eigenschaften in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen oder Textilien eingesetzt. Wegen ihrer Langlebigkeit hat sich der Begriff Ewigkeitschemikalien eingebürgert. Diese Langlebigkeit sorgt für eine stetige Anreicherung in der Umwelt und Lebewesen. PFAS binden sich nach der Aufnahme im Körper an Eiweiße im Blut und werden beim Menschen nur extrem langsam ausgeschieden. Das führt zu einer Anreicherung im Körper, zum Beispiel im Blut und in der Leber. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen, die durch PFAS verursacht werden können, sind eine verminderte Immunantwort auf Impfungen, erhöhte Cholesterinwerte oder entwicklungstoxische Effekte beim ungeborenen Kind. Werden keine gesetzlichen Maßnahmen getroffen, ist mit einer stetig ansteigenden Konzentration in der Umwelt zu rechnen, deren umweltschädlichen Auswirkungen aufgrund der Langlebigkeit schwer rückgängig zu machen sein werden.

Im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA – Environmental Protection Agency) eine rückwirkende Melde- und Aufzeichnungspflicht für PFAS-Verbindungen gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) Section 8(a)(7). Die Meldepflicht betrifft sowohl Hersteller von PFAS als auch Importeure von PFAS-haltigen Erzeugnissen und erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2022. Jeder, der in diesem Zeitraum PFAS in den USA hergestellt hat oder diese, sowie PFAS-haltige Erzeugnisse, in die USA importiert hat, muss bis spätestens 11. Januar 2026 eine entsprechende Meldung an die EPA abgeben. Eine Ausnahme gilt für kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 12 Millionen Dollar beträgt, diese haben eine verlängerte Meldefrist bis zum 11. Juli 2026. Während die Meldepflichten für Hersteller von PFAS umfangreich sind, gibt es für Importeure von PFAS-haltigen Erzeugnissen deutlich weniger umfangreiche Informationspflichten. Insbesondere für Importeure von Erzeugnissen ist anzumerken, dass es keine Bagatellgrenze gibt und entsprechende Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, um eventuell fehlende Informationen in der Lieferkette zu beschaffen. Grundsätzlich zielt die EPA darauf ab, eine Restriktion von PFAS einzuführen. Die jetzige Meldepflicht dient dazu, Informationen über die Verwendung von PFAS zu sammeln und das Verständnis der EPA zu fördern. Auf der Internetseite der EPA ist ein Leitfaden mit detaillierten Informationen über die Melde- und Aufzeichnungspflichten verfügbar.

Mit dem letzten Release von DataCross stellt tec4U-Solutions allen Kunden ein neues Modul zur Verfügung, mit dem Lieferanten oder Lieferantengruppen EDV-gestützt bzgl. TSCA-PFAS angefragt werden und die Unternehmen so ihre Meldepflicht von PFAS erfüllen können. Begleitend bietet tec4U-Solutions auch die Lieferantenkommunikation und Recherche der Daten im Kundenauftrag an.

Software DataCross

Bei Fragen oder Interesse an einer Lizenzierung des neuen Moduls wenden Sie sich gerne an:

Stefanie Huber

E-Mail: s.huber@tec4U-Solutions.com

Telefon: +49 681/92564-122

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