REACH-Verordnung

Bis zum 02. Mai 2022 reichte die Kommentarfrist zum Vorschlag der ECHA zur Aufnahme von acht weiteren Stoffen in den Anhang XIV der REACH-Verordnung. Danach erfolgt im restlichen Jahresverlauf unter Berücksichtigung der erhaltenen Kommentare die Umsetzung der Stellungnahme zum Empfehlungsentwurf der ECHA. Mit einer endgültigen Empfehlung ist im Verlauf des Jahres 2023 zu rechnen. Für einen entsprechenden Schockmoment hat die geplante Aufnahme des Elementes Blei in den Anhang XIV gesorgt. Erstmalig soll ein chemisches Element und keine Verbindung durch ein mögliches Zulassungsverfahren aus der normalen Verwendung genommen werden. Laut Registrierungsdaten der ECHA entspricht dies einer importierten oder hergestellten Menge von größer 1000000 Tonnen pro Jahr, was 1 mt (Megatonne) als äquivalent entspricht. Man kann sich also die weitreichenden Konsequenzen einer Aufnahme in Anhang XIV vorstellen.

Im REACH-EN-FORCE-Projekt der ECHA zur Überprüfung der Konformität von Produkten, die online gekauft wurden, wurden insgesamt 5730 Produkte, welche online zu erwerben waren, kontrolliert, darunter:

  • 6 % Stoffe
  • 81 % Gemische
  • 13 % Erzeugnisse

Bei den Stoffen und Gemischen lag die Nichtkonformitätsquote bei 95 %. Bei den Erzeugnissen lag die Quote bei 25 %.

Informationen der ECHA zu den REACH-EN-FORCE-Vollzugsprojekten können Sie hier abrufen: https://echa.europa.eu/de/about-us/who-we-are/enforcement-forum/forum-enforcement-projects

RoHS-Richtlinie

Am 24.02.2022 hat die EU-Kommission 12 Delegierte Richtlinien angenommen, um verschiedene existierende Ausnahmen für Quecksilber in Beleuchtungskörper auslaufen zu lassen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter:

https://ec.europa.eu/environment/news/clean-and-circular-electronics-commission-ends-use-mercury-lamps-mercury-free-alternatives-prevail-2021-12-16_en

Das Evaluierungspaket 22, in dem die Ausnahmen aus dem Anhang III mit den Nummern

  • 6a – 6a-I
  • 6b – 6b-I – 6b-II
  • 6c
  • 7a
  • 7c-I
  • 7c-II

evaluiert wurden, ist abgearbeitet.  Die Ergebnisse des Ökoinstitutes können unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://rohs.exemptions.oeko.info/fileadmin/user_upload/RoHS_Pack_22/RoHS_Pack-22_final_report_amended_February_2022.pdf

Am 10.03.2022 wurde eine öffentliche Konsultation im Rahmen des Green Deal gestartet, um die Unstimmigkeiten der Gesetzgebung in Bezug auf deren praktischen Anwendungen hin zu ermitteln und mögliche Korrekturen vorzunehmen. Themen dabei sind:

  • Zukünftiges Vorgehen bei der Ausgestaltung/Verlängerung oder Auslaufen von Ausnahmen
  • Wie sollen neue Stoffbeschränkungen umgesetzt werden, insbesondere in der Gemeinschaft mit REACH?
  • Widerspruch zwischen dem Wunsch nach Kreislaufwirtschaft und Materialdatenbeschaffung

PFAS

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, ihre Kohlenstoff-Fluor-Bindungen gehören zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie. Dies bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind und als sogenannte Ewigkeitschemikalien bezeichnet werden. Untergruppierungen wie PFOS und PFOA unterliegen bereits einzelnen gesetzlichen Beschränkungen. Innerhalb des laufenden Jahrzehntes plant die EU die komplette Stofffamilie zu beschränken. Diese Initiative geht auf einen einstimmigen Beschluss im EU-Umweltrats bereits vom Juni 2019 zurück.

Schweiz – Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit

In der Schweiz wurde die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit verabschiedet. Diese sieht für gewisse Unternehmen Sorgfaltspflichten bezüglich eingekaufter Materialien als auch Dienstleistungen vor. Die Unternehmen müssen prüfen, ob Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten kommen, wenn bestimmte Einfuhr- und Bearbeitungsmengen überschritten sind und ob Verdachtsmomente bezüglich Kinderarbeit vorliegen.

Würden Unternehmen bereits Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten entsprechend der europäischen Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821 erfüllen, wären sie von diesem Teil der Schweizer Gesetzgebung befreit.

Bei Fragen zu den neuen Material Compliance Anforderungen wenden Sie sich gerne an Markus Glauben: m.glauben@tec4U-solutions.com

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