EUDR
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Der European-Green Deal ist die Grundlage für die am 29.06.2023 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/1115 des europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010, kurz EUDR (European Deforestation Regulation).
Betroffen von der Verordnung sind grundlegend die sieben Rohstoffe Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Rind und die Ölpalme. Weiter sind Erzeugnisse betroffen, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden wie z. B. Sitzmöbel aus Holz, Luftreifen aus Kautschuk, Kakao-, Soja- und Kaffeebohnen, sowie Rindfleisch. Die relevanten Erzeugnisse werden über ihre Zolltarifnummer definiert, wobei der Geltungsbereich der Verordnung hauptsächlich Produktgruppen beinhaltet.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Hierzu zählt besonders die Pflicht der Sicherstellung, dass die Erzeugnisse, die ein Unternehmen auf den Markt bringt entwaldungsfrei und nicht waldschädigend produziert wurden.