Die tec4U ist Mitglied des Catena-X Automotive Network e.V. (www.catena-x.net) und Entwicklungspartner im Catena-X Förderkonsortium. Im Catena-X Projekt arbeiten führende Protagonisten der Automobilindustrie daran, standardisierte Daten- und Informationsflüsse entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette zu schaffen. Hierfür arbeiten die Entwicklungspartner daran, ein digitales Ökosystem zu entwickeln, an dem sich Automobilhersteller, Zulieferer, Technologieausrüster, wie Anwendungs- und Infrastrukturanbieter, beteiligen können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der aktiven Teilnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Im Entwicklungskonsortium beteiligt sich die tec4U mit ihrer 20-jährigen Erfahrung am Anwendungsfall Kreislaufwirtschaft und bringt sich hier insbesondere in den Themen digitale Produktpässe und Recyclingstrategien ein. Beim Thema Recyclingstrategien agiert die tec4U als Product Owner und leitet dabei die konzeptionelle und technische Entwicklung.
Als Basis für diese Arbeiten dient, neben den beiden Richtlinien zu Altfahrzeugen und der Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Fahrzeugen, insbesondere der am 30.03.2022 veröffentlichte Entwurf der neuen Ökodesign-Richtlinie. Ausgehend vom Green Deal der Europäischen Kommission und der darin enthaltenen Sustainable Product Initiative (SPI) ist dies nach der neuen Batterie-Verordnung das zweite Regelwerk, das auf den Weg gebracht wurde.
Geplant sind unter anderem folgende Neuerungen:
- Erweiterung des Geltungsbereichs auch auf nicht energieverbrauchsrelevante Produktgruppen wie Verpackungen, Kunststoffprodukte und Textilien. Die bisherigen Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte fallen weiterhin in den Geltungsbereich.
- Besorgniserregende Substanzen sollen direkt am Produkt ablesbar sein. Zum Beispiel mittels Barcode
- Entwicklung von öffentlichen digitalen Zwillingen für jedes einzelne Produkt
- Öffentlicher Zugang zu Reports und gemeldeten Pflichtdaten an Behörden
- Vorgeschriebene Berechnungsmethoden: Kein „Greenwashing“ mehr möglich
- Grenzwerte für CO2-Fußabdruck von Produkten
- Mindestvorgaben für Haltbarkeit und Recyclingquoten
- Dezidierte Vorgaben für Marktüberwachungen und Benannte Stellen
Dies bedeutet beispielsweise, dass der CO2-Fußabrduck eines Produktes über seinen gesamten Lebenszyklus vom Hersteller berechnet werden muss. Übersteigt der Wert den vorgeschriebenen Grenzwert für diese Produktgruppe, darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden. Zu betrachtende Lebensphasen sind dabei die Gewinnung der Werkstoffe, die Produktion der Komponenten und des Endproduktes, die Nutzungsphase sowie der Recyclingprozess.
Die Berechnungsmethoden und die Daten, die dafür zu verwenden sind, werden festgeschrieben. Dort wo dies möglich ist, soll der tatsächliche Energieverbrauch des Produktes während der Nutzungsphase automatisch erfasst und öffentlich zugänglich sein. Dies soll in Form eines digitalen Zwillings erfolgen. Als ein Beispiel für die geplanten Umsetzungszeiträume kann die neue Batterie-Verordnung dienen. Der bisherige Zeitplan für Traktionsbatterien (E-Autos) und wiederaufladbare Industriebatterien gestaltet sich wie folgt:
- Bis Juli 2023: Festlegung der Methode zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks
- Ab Juli 2024: Hersteller müssen geprüfte CO2-Reports erstellen und veröffentlichen
- Bis Juli 2026: Festlegung der Grenzwerte für CO2-Fußabdruck (gesamter Lebensweg)
- Ab Juli 2027: Hersteller dürfen nur noch Produkte in Verkehr bringen, die CO2-Fußabdruckgrenzwerte einhalten
- Ab Dezember 2024: Festlegung der Mindestwerte für elektrochemische Leistung und Haltbarkeit
- Ab Januar 2026: Nachweis der Hersteller, dass Mindestwerte für elektrochemische Leistung und Haltbarkeit eingehalten werden
- Ab Januar 2030: Nachweis der Hersteller, dass Recyclingquoten erreicht werden (zu jedem Batteriemodell und jeder Batteriecharge)
Bei Fragen zu Catena-X wenden Sie sich gerne an Christian Berres: c.berres@tec4U-solutions.com