Vollzugsbehörden und Handelsplattformen – Nulltoleranzgrenze bei MC-Verstößen
Im vergangenen Jahr 2019 konnte man eine wahre Flut an Material Compliance Untersuchungen erleben. Allen voran schaffte es Stiftung Warentest immer wieder, auch renommierten Markenherstellern, Material Compliance Verstöße nachzuweisen. Die Auswirkungen waren nicht minder gravierend. Der Vollzug hat spürbar die Anforderungen angezogen und verfolgt nunmehr eine Nulltoleranzphilosophie. Die Vollzuganforderungen orientieren sich hierbei sehr eng an den Vorgaben der DIN EN 50581/IEC 63000 und beinhalten nicht nur die reine stoffliche Betrachtung der Produkte, sondern auch die prozessseitige Einbindung des Themas in das Produktkonformitätsverfahren. Drohende Aberkennung des CE-Kennzeichens & Handelsverbote Treten hier Defizite in der Produkt Compliance auf, so führen diese potenziell [...]