LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichten

Sie suchen eine einfache und wirtschaftliche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten oder kurz LkSG ist seit 01. Januar 2023 in Kraft und galt seitdem für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten. Seit dem 01. Januar 2024 sank die Zahl der Beschäftigten, die die Voraussetzung ist, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu fallen, auf 1000 Beschäftigte. Damit sind weite Teile des Mittelstands mittlerweile auch direkt vom deutschen Lieferkettengesetz betroffen.

Die Umsetzung des LkSG erfordert Zeit, Geld, Personal und Know-how. Abstrakte und konkrete Risikoanalysen, Hinweisgeberschutz, Präventions- und Abhilfemaßnahmen oder BAFA-Berichte sind nur einige der Pflichten, die auf die Unternehmen zukommen. tec4U-Solutions hilft die Anforderungen rechtssicher umzusetzen, die Pflichten schnell und kostengünstig zu erfüllen und dadurch Risiken zu reduzieren.

Neben der Prozessintegration der Anforderungen aus dem LkSG berät tec4U-Solutions Sie auch bei:

  • der Erstellung einer Grundsatzerklärung über Ihre Menschenrechtsstrategie nach § 6 Abs. 2 LkSG

  • der Erstellung eines Code of Conduct zur Kommunikation der Erwartungen bzgl. der Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten gegenüber Ihren Zulieferern in der Lieferkette als auch Ihren Geschäftspartnern

  • der Erstellung einer Verfahrensordnung für das Beschwerdemanagement nach § 8 Abs. 2 LkSG

  • der Branchenrecherche zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG gemäß der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Sie wollen unkomplizierte, praxiserprobte Lösungen für schnelle & wirtschaftlich verträgliche Erfolge? Kontaktieren Sie uns! Nachhaltigkeit ist umsetzbar!