Das Thema „Material Compliance“ ist heute aktueller denn je. Neben verschärften gesetzlichen Anforderungen sehen sich die verpflichteten Wirtschaftsakteure einem zunehmenden Umsetzungsdruck auf dem Markt selbst ausgesetzt. Im Rahmen eines Fachartikels für die Zeitschrift StoffRecht haben der Fachanwalt Dr. Friedrich Markmann (Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser) und Stefan Nieser (Geschäftsführer tec4U-Solutions) die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Material Compliance Vorgaben sowie die Anforderungen an den Nachweis beleuchtet. Der Beitrag zeigt potenzielle Rechtsfolgen auf, veranschaulicht durch einschlägige Rechtsprechung, die bei der Nichtbeachtung materialrelevanter Anforderungen auf der Grundlage des öffentlichen Rechts, des Strafrechts sowie des Zivilrechts zu besorgen sind, und gibt ausgehend von der DIN EN IEC 63000 konkrete Empfehlungen, die der Einhaltung stofflicher Vorgaben dienen sollen.
Den Beitrag stellen wir gerne allen, die mit dem Thema Material Compliance betraut sind, kostenfrei zur Verfügung. Bei Interesse schreiben Sie bitte an Stefanie Huber: s.huber@tec4U-solutions.com