Material Compliance Vorgaben: Was gibt es Neues?

Zehn neue SVHC-Kandidaten, weitere Aufnahmen in Anhang XIV, letzte Änderung der California Prop 65 ab August 2018 in Kraft und neue Servicestelle für stoffliche Marktüberwachung nimmt Arbeit auf.

Neue SVHC-Kandidaten

Am 27.Juni 2018 wurde die SVHC-Kandidatenliste um zehn Stoffe und Stoffgruppen erweitert. Mit dem Element Blei kam nach Cadmium zum zweiten Mal ein Element auf die Kandidatenliste. Da es sich bei Blei um einen Stoff mit großem Verbreitungsgrad handelt, wird sein Eintrag in die Liste für ein sprunghaftes Ansteigen der Kandidatenmeldungen führen. So müssen zukünftig alle im Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie liegenden Erzeugnisse bei Verwendung von Ausnahmen wie zum Beispiel 6a bis 6c zusätzlich ihrer Kommunikationsverpflichtung gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung nachkommen.

REACH Anhang XIV

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat die 9. Konsultationen zur Aufnahme von 18 SVHC-Kandidaten in den Anhang XIV begonnen. Unter den 18 möglichen neuen Anhang XIV Stoffen finden sich unter anderem der endokrine Disruptor Bisphenol A und der reproduktionstoxische Flammhemmer Dechlorane Plus. Endokrine Disruptoren sind Stoffe, welche sich bei entsprechender Dosis negativ auf das menschliche Hormonsystem auswirken. Für den Stoff Bisphenol A gibt es ein seit 2011 geltendes Verbot für den Verkauf von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat und ab 2020 darf Thermopapier nicht mehr als 0,02 Gew.-% dieses Stoffes enthalten. Die Betroffenen haben nun bis zum 5. Dezember 2018 Zeit, ihre Kommentare zu dieser Konsultation abzugeben.

California Proposition 65

Am 30. August 2018 traten die letzten Änderungen zur California Proposition 65 in Kraft. Neben dem neu eingeführten Symbol des schwarzen Ausrufezeichens in einem gelben Dreieck und dem Wort „WARNING“ muss das Unternehmen nun auch jeweils einen Stoff aus den Kategorien (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) angeben, wenn das Produkt einen Stoff aus der Proposition 65-Liste enthält und kein „Save Harbor Level“ anwendbar ist. Ein Hinweis könnte nun so aussehen:
WARNING: This product can expose you to chemicals including [Lead], which is known to the State of California to cause cancer. For more information, go to www.P65Warnings.ca.gov.

Neue Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung

Die länderübergreifende „Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung“ hat am 01.Juni 2018 im Regierungspräsidium Tübingen ihre Tätigkeit aufgenommen. Die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassende Servicestelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie koordiniert insbesondere die Marktüberwachung im Bereich der Chemikaliensicherheit. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen zu Verbraucherprodukten, die krebserzeugende Stoffe enthalten, sowie Vorgaben zu Blei und Cadmium in Schmuck….

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Markus Glauben
Telefon: 0681/92747-131
E-Mail: m.glauben@tec4U-solutions.com

www.materialcompliance.de

Rückblick: Praxistagung zur Material Compliance Umsetzung

Am 18. September 2018 konnte die tec4U-Solutions wieder zahlreiche interessierte Gäste zur Material Compliance Praxistagung in Saarbrücken begrüßen. Unter dem Motto „Strategien und Werkzeuge zur Umsetzung“ lag der Fokus in diesem Jahr auf der praktischen Umsetzung in den Unternehmen.

Bereits im ersten Block der Veranstaltung, in welchem es um Vorgaben und Haftung im Kontext der Material Compliance ging, wurde allen Beteiligten klar: die Einhaltung der Vorgaben wird kontrolliert und Verstöße werden bestraft. So konnte Dr. Jens Nusser an vielen Beispielen belegen, auf welche unterschiedlichste Rechtsbereiche (z. B. Produkthaftungsrecht, Wettbewerbsrecht) sich Urteile stützen und zum Teil die Beklagten zu weitreichenden Rückrufaktionen verpflichteten. Oftmals wurde hierbei auf die Umsetzung gemäß dem Stand der Technik abgestellt, um zu beurteilen, ob der Beschuldigte fahrlässig gehandelt hatte.

Dieser Punkt wurde erneut im zweiten Block der Veranstaltung mit Fokus auf Richtlinien, Strategien, Maßnahmen und Werkzeugen zur Vorgabenumsetzung aufgegriffen. Dreh- und Angelpunkt hierbei war die DIN EN 50581 bzw. die IEC 63000. Diese Richtlinie, welche heute als anerkannter Stand der Technik sowohl von vielen Verbänden wie auch vom Vollzug gesehen wird – nicht nur zur Umsetzung der RoHS – wurde inhaltlich vorgestellt und nachfolgend von einigen Referenten vertieft diskutiert. Im besonderen Fokus stand dabei die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit der Lieferanten bezüglich deren Informationen zur Material Compliance sowie die generelle Kommunikation mit dem Lieferanten. Als zweiter Punkt der Umsetzungsvorgaben der DIN EN 50581 wurde die Möglichkeit aufgezeigt, fehlende Material Compliance Informationen zu einem Lieferantenartikel über eine chemische Analyse mit vorgeschalteter Risikobewertung zu ermitteln. Auch hier wurde schnell klar, dass durch eine sinnvolle Risikobewertung und geschickte Wahl der Analysemethode nicht nur das Risiko einer Non-Compliance maßgeblich reduziert werden kann, sondern auch erheblich Kosten eingespart werden können. Dass der Vollzug sich zukünftig verstärkt mit der Umsetzung der Material Compliance auseinandersetzen wird, machte Dr. Andre Johann vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes deutlich. In seinem Vortrag stellte er den Vorschlag einer EU-Marktüberwachungsverordnung und die neue Servicestelle des Bundes zur stofflichen Marktüberwachung vor.

Im letzten Block folgten Beiträge von unterschiedlichen Unternehmen aus diversen Branchen, die zum einen die ganzheitliche Unternehmensumsetzung der Material Compliance darstellten, zum anderen aber auch die Umsetzung in einzelnen Unternehmensbereichen im Detail beleuchteten. Hierbei zeigten sich einige Vorgehensweisen branchenunabhängig als geeignet, die Anforderungen zu erfüllen. So hatten alle Unternehmen zur Übermittlung der Material Compliance Vorgaben ein zentrales Dokument, welches diese beschreibt und rechtsverbindlich mit Vertragsdokumenten verknüpft ist (Einkaufsbedingungen, Vertrag, Lastenheft). Des Weiteren waren sich alle Vortragenden einig, dass die Einbindung der Material Compliance als Produktmerkmal ihren Niederschlag in allen Geschäftsprozessen finden und entsprechend prozessseitig beschrieben sein muss. Dass Material Compliance Kommunikation ohne softwaretechnische Unterstützung nicht möglich ist, wurde an einigen Beispielen aufgezeigt. Mit zunehmenden Substanzreglementierungen und Ausnahmen wird gerade dieser in den nächsten Jahren eine immer größere Bedeutung zukommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Handlungsdruck zur Umsetzung der Material Compliance wächst stetig. Nicht nur, dass die regulatorischen Anforderungen steigen, diese werden auch verstärkt in der Umsetzung kontrolliert werden. Die Basis hierfür ist die DIN EN 50581, welche sich als Stand der Technik etabliert hat. Wer sich der Material Compliance in seinem Unternehmen nicht entsprechend annimmt, riskiert, fahrlässig zu handeln und zwar mit allen rechtlichen Konsequenzen!

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Stefanie Huber
Telefon: 0681/92747-122
E-Mail: s.huber@tec4U-solutions.com

IEC 63000 – Stand der Technik zur Umsetzung der Material Compliance

Bei der Material Compliance Gesetzgebung steht der Gesetzgeber immer im Spannungsfeld: Zum einen, um die gesellschaftlichen Ziele – den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Substanzen – zu erreichen, zum anderen, um die Produktionsfähigkeit der Industrie zu erhalten. Der Gesetzgeber legt dabei Regeln fest, welche durch die Formulierung des Geltungsbereiches die Betroffenheit der Adressaten beschreiben. In den Regeln sind zumeist Einhaltungsgebote formuliert, die in einigen Fällen Übergangsregelungen oder Ausnahmen enthalten. Der Weg zur Erreichung der Vorgabenkonformität ist allerdings nicht in den Gesetzestexten ausgearbeitet. Dieser wird oftmals in Normen, technischen Regelwerken oder Umsetzungsrichtlinien – dem Stand der Wissenschaft und Technik – beschrieben.  

Je weniger die Gesetzesvorgaben durch derartige Umsetzungsvorgaben konkretisiert werden, desto größer sind die Unsicherheiten bei den Adressaten (Betroffenen) der Gesetzgebung sowie bei den Vollzugsbehörden. Der Stand der Technik ist damit die Messlatte, an der im Haftungsfall gemessen wird, ob ein Verstoß schuldhaft war oder nicht. Insbesondere schuldhaft handelt der, der fahrlässig, grob fahrlässig, oder sogar vorsätzlich handelt oder, wer im Unternehmen die entsprechenden Ressourcen und Prozesse zur regelwerkskonformen Umsetzung nicht vorhält. Liegt ein schuldhaftes Verhalten vor, drohen neben einem Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren auch zivilrechtliche Klagen und Rückrufanordnungen. Die Konsequenzen hieraus sind neben den Kosten häufig auch Kunden- und Imageverlust. Der Stand der Wissenschaft und Technik formuliert sich hierbei wie folgt:

Stand der Technik bedeutet von Fachleuten verfügbares Wissen, das Regeln enthält, die:

  • wissenschaftlich begründet
  • praktisch erprobt
  • ausreichend bewährt

sind.

Stand der Wissenschaft meint den aktuellen Forschungsstand in einem Fachgebiet. Das Fachwissen ist dabei:

  • wissenschaftlich begründet
  • technisch als durchführbar erwiesen
  • ohne praktische Erprobung
  • ohne ausreichende Bewährung

Die IEC 63000

Spiegelt man diesen Sachverhalt an den Vorgaben zur Material Compliance, so ergibt sich folgendes Bild: Die Material Compliance als die Einhaltung der materialspezifischen Vorgaben ist in nationalen und internationalen Regelwerken, wie z. B. in der REACH-Verordnung oder in den unterschiedlichen RoHS-Richtlinien beschrieben. Sucht man die hierzu anzuwendenden Umsetzungsvorgaben – also den Stand der Wissenschaft und Technik – so findet man nur wenig Umsetzungsunterstützung. Der Stand der Technik zur Material Compliance wird heute am besten in der DIN EN 50581 oder in deren internationaler Nachfolgenorm der IEC 63000 beschrieben. Der Stand der Wissenschaft wird beispielsweise über die Empfehlungen des nationalen ECHA-Helpdesks, der Formulierung des Ausbildungsstandards zum „Material Compliance Beauftragten“ über den TÜV-Saarland oder durch Umsetzungsempfehlungen von Branchenverbänden formuliert. Beispielsweise empfiehlt der CIVD (Verband der Caravaning-Industrie) seinen Mitgliedern, ihre Lieferanten rechtsverbindlich über die „CIVD Richtlinie – Material Compliance“ bezüglich der Einhaltung der Material Compliance zu verpflichten. Innerhalb der DIN EN 50581 bzw. IEC 63000 werden folgende Regeln zur Umsetzung der MC-Vorgaben formuliert:

1. Bestimmung der Vertrauenswürdigkeit des Lieferanten

Die Bestimmung der Vertrauenswürdigkeit des Lieferanten ist ein elementarer Baustein innerhalb der Regelvorgaben zur Umsetzung der Material Compliance. Hier wird festgelegt, dass eine Aussage zur Material Compliance eines Lieferanten erst dann berücksichtigt werden darf, wenn dessen Vertrauenswürdigkeit in diesem Thema festgestellt wurde. Die Vertrauenswürdigkeitsbeurteilung ist umso sinnvoller, da in Zeiten der sich rasant entwickelnden Vorgabensituation und der dadurch notwendigen Themenpriorisierung beim Lieferanten, oftmals von diesem Aussagen getätigt werden, ohne diese vollumfänglich abgesichert zu haben.

2. Vertragliche Vereinbarung mit dem Lieferanten

Prinzipiell müssen die Lieferanten informiert bzw. vertraglich gebunden werden, die das Endprodukt betreffenden Vorgaben im Lieferantenprodukt umzusetzen. Dies betrifft auch die Vorgaben zur Material Compliance. Da diese Vorgaben oft sehr zahlreich sind und unterschiedliche Produktbereiche mehr oder minder stark betreffen, ist hier ein differenziertes Vorgehen zu empfehlen. In der Praxis (Stand der Wissenschaft) hat sich dazu die Festschreibung der Material Compliance Vorgaben in einer „MC-Hausnorm“ bestens bewährt. Diese wird als mitgeltendes Dokument in unterschiedliche vertragsrechtliche Dokumente in Einkauf, Qualität und Entwicklung eingebunden, zum Beispiel Einkaufsbedingungen, Qualitätsvereinbarung, Lastenheft u. a. und ermöglicht so eine weitreichende Information des Lieferanten über die Vorgabensituation.

3. Anfrage der artikelbezogenen Material Compliance beim Lieferanten

Ist der Soll-Stand über die Material Compliance Hausnorm beschrieben, ist es erforderlich, den Ist-Stand der Umsetzung im Endprodukt zu hinterfragen. Als Stand der Wissenschaft (ECHA-Helpdesk) wie auch der Technik (IEC 63000) wird hierbei die artikelspezifische Deklaration (Artikelnummer und Artikelname erforderlich) formuliert. Dies bedeutet, dass für jeden Artikel einzeln oder auch in Gruppen die Einhaltung der Vorgaben vom Lieferanten bestätigt werden muss. Eine Auskunft zur generellen Vorgabenkonformität ist nicht ausreichend.

4. Risikoanalyse für Teile, für die keine Material Compliance Information vorliegt

Sowohl der Gesetzgeber, als auch die IEC 63000 haben erkannt, dass es nicht immer möglich ist, alle Lieferanteninformationen zur Absicherung der Material Compliance zu bekommen. Aus diesem Grund ist es geregelt, dass fehlende Informationen insoweit akzeptiert werden können, als das Lieferantenteil nicht als ein Risikoteil im Sinne der Material Compliance betrachtet wird. Zu beachten ist allerdings, dass so zu diesem Artikel keine rechtsbelastbare Auskunft vorliegt. Ein hierzu formulierter Stand der Technik liegt nicht vor, lediglich in der Formulierung des Stands der Wissenschaft werden Umsetzungsunterstützungen angeboten.

5. Absicherung Risikoteile über Analytik

Eruiert man innerhalb der Risikoanalyse Bauteile, welche ein hohes Risiko ausweisen, dass reglementierte oder verbotenen Substanzen darin enthalten sein könnten, so muss das Vorhandensein derselben über eine chemische Analyse ausgeschlossen werden.

In Summe betrachtet gibt es zwar wenige, dafür aber recht detaillierte Regeln in Kombination mit Fachwissen, welche den Stand der Wissenschaft und Technik der Material Compliance beschreiben, allen voran die IEC 63000. Eine Umsetzung unter diesem Niveau kann schnell zu Fahrlässigkeit und wie gezeigt zu weitreichenden Haftungs- und Kostenrisiken führen.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Stefan Nieser
Telefon: 0681/92747-120
E-Mail: s.nieser@tec4U-solutions.com

www.iec63000.com

DataCross – Neueste Entwicklungen

Nach dem erfolgreichen Umstellen unserer Bestandskunden von MDS.web auf DataCross und dem Aufschalten einiger Neukunden auf DataCross, hat sich gezeigt, dass es immer noch Punkte gibt, die die Nutzung unserer Software noch komfortabler machen.

Insbesondere die Möglichkeit, weitreichend über alle Stücklisten (bzw. auch einzelne Stücklisten) mittels unterschiedlicher Filtereinstellungen zu suchen und aufbauend auf dieser Suche Aktivitäten zu starten, stand hier im Vordergrund.

Gleichermaßen blieb auch die regulatorische Entwicklung nicht stehen und machte es notwendig, neue Regelwerke einzubinden sowie bestehende Regelwerksmodule anzupassen. Insbesondere der sich ändernde Stand der Technik und die damit einhergehende Anpassung der Kommunikationsstrategie bzw. des Validierungsprozesses, galt es zu berücksichtigen.

Darüber hinaus zeigte sich, dass es immer notwendiger wurde, bestehende Materialdeklarationen aus Drittsystemen in DataCross einlesen zu können bzw. Daten aus DataCross für diese zu „exportieren“. Insbesondere im Elektrik-/Elektronikbereich ist es erforderlich, Daten im IPC 1752 A Standard verarbeiten zu können. Diese Möglichkeit wurde in DataCross in den letzten Monaten umgesetzt und erlaubt nunmehr, unterschiedliche Datenbanken wie auch Drittsysteme, welche diesen Standard zugrunde legen, über Import-/Exportroutinen an DataCross anzuschließen.

Ein weiterer Punkt auf der Kundenwunschliste war es, genormte Werkstoffe, insbesondere Metalle, über einen Werkstoffkatalog auswählen bzw. verknüpfen zu können. Hierzu hat sich tec4U-Solutions die Kooperation der IMA Dresden gesichert, welche über die WIAM-Datenbank umfangreichste Materialkataloge zur Verfügung stellt.
Um den Dialog mit den DataCross-Nutzern zu intensivieren und diesen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander auszutauschen, plant die tec4U-Solutions im Frühjahr 2019 eine Partnertagung.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Christoph Mönch
Telefon: 0681/92747-140
E-Mail: c.moench@tec4U-solutions.com

www.data-cross.de

Lernen Sie DataCross kennen!
Kostenfreie Webinare in Deutsch oder Englisch für Lieferanten.

Für alle Lieferanten, die von einem ihrer Kunden eingeladen wurden, Deklarationen in DataCross einzupflegen, bieten wir ab sofort zu verschiedenen Terminen kostenfreie Webinare in Deutsch und Englisch an. Erfahren Sie, wie die DataCross-Lieferantenansicht aufgebaut ist und wie Sie die geforderten Deklarationen einfach & schnell im System erledigen können.

Am Ende des Webinars haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zu Ihrem Account zu stellen.
Die kommenden Termine, jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr:

Mittwoch, 17. Oktober 2018 (DEUTSCH)
Mittwoch, 21. November 2018 (ENGLISCH)
Mittwoch, 12. Dezember 2018 (DEUTSCH)

Anmeldung per E-Mail bei: s.huber@tec4U-solutions.com

Nie mehr Sicherheitsdatenblätter abtippen! Zwischenbericht zum Forschungsprojekt Sicherheitsfachkraft (SIFA) 4.0

Das vom BMBF geförderte Forschungsprojekt SiFa 4.0 hat zum Ziel, die manuellen Prozesse im betrieblichen Gefahrstoffmanagement mit Methoden der künstlichen Intelligenz so weit wie möglich zu automatisieren. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Ersatzstoffsuche und -bewertung (Substitutionsprüfung) gelegt. Eine komplexe Aufgabe bei über zwei Millionen Sicherheitsdatenblätter allein in Europa. Zum einen soll die automatisierte Substitutionsprüfung dazu beitragen, dass Mitarbeiter keinen unnötigen Gefahren ausgesetzt werden, zum anderen sollen bisher verborgene Einsparpotenziale in der Produktion sichtbar gemacht werden.

Projektpartner sind Villeroy & Boch, das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), die CBA (Chemisches Labor) und die Reusch Rechtsanwälte. Die tec4U-Solutions ist der Konsortialführer. Das Projekt ist im Juli 2017 gestartet und wird voraussichtlich im Juni 2019 abgeschlossen sein.

Im Bereich des Gefahrstoffmanagements hat die Gefährdungsbeurteilung zwei zentrale Elemente. Zum einen ist dies die Einschätzung des Gefahrenpotentials und den daraus folgenden Maßnahmen, zum anderen ist es die Substitutionsprüfung. Durch die Substitutionsprüfung soll bewirkt werden, dass weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden. Hier liegt nicht nur ein großes Potenzial für den Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit, sondern auch ein großes wirtschaftliches Potenzial. Allerdings gibt es hierbei zwei Aufgabenstellungen zu lösen. Zum einem müssen erst einmal alternative Stoffe bzw. Gemische gefunden werden, die auch die technischen Anforderungen erfüllen, und zum anderem sind diese nach den Kriterien Gefahrenpotential, verschiedenen Kostenarten und länderspezifische gesetzliche Rahmenbedingungen zu analysieren und zu bewerten. Dies ist mit den vorhandenen Methoden und am Markt erhältlichen Softwaretools in der beruflichen Praxis nur unvollständig und mit erheblichem Aufwand machbar. Das führt dazu, dass eine ernsthafte Substitutionsprüfung in den meisten Fällen unterbleibt, es sei denn, es handelt sich um akut toxische Stoffe.

Ziel des Projekts ist es, Methoden zur automatisierten Durchführung der Substitutionssuche und -prüfung zu entwickeln und diese in Form eines Anwendungssystems prototypisch zu implementieren. Dies beinhaltet folgende Funktionalitäten:

Stand der Arbeiten

Analysekomponente zur Extraktion und strukturierten Aufbereitung von Informationen aus Sicherheitsdatenblättern (unabhängig vom Hersteller):

Ist-Stand:

  • Auslesen von H- und P-Sätzen: >99% richtig
  • Auslesen von CAS-Nr. auch bei Gemischen: >90% richtig
  • Zuordnen der Mengenanteile bei Stoffgemischen: >50% richtig

Ziel ist es, alle relevanten Informationen mit einer Zuverlässigkeit von über 99% auszulesen.

Anwendungsbeispiel:

Aus dem ERP-System oder dem Gefahrstoffmanagementsystem wird eine Stückliste (Excel-Datei) mit folgendem Inhalt erzeugt:

Diese Datei und die Sicherheitsdatenblätter werden als ZIP-Datei in die SiFa 4.0 Applikation hochgeladen:

Alle SDB werden automatisch ausgelesen und die Stückliste mit den entsprechenden Informationen angereichert. Beispiel für Stücklisteneintrag „Pattex Gel Compact“:

Die Informationen können dann im Gefahrstoffmanagementsystem oder direkt in DataCross weiterverwendet werden. Alternativ kann auch wieder eine Excel-Datei mit den ausgelesenen Informationen erzeugt werden. Damit wird die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses weitestgehend automatisiert.

Sicherheitsdatenblattsuchmaschine

  • Erster Demonstrator ist in der Erprobungsphase

Aufbau Stoffdatenbank mit Informationen zu Gefährlichkeits- und Anwendungsmerkmalen

  • Datenbank mit Informationen zu 1,5 Mio. Substanzen wurde erstellt

Rechtliche Rahmenbedingungen/Vorgaben

Folgende Regelwerke wurden bisher analysiert und klassifiziert (Anwendungsgruppen zugeordnet):

  • Alle Europäischen Arbeitsplatzgrenzwerte (auf Europa- und Länderebene)
  • CLP-VO
  • REACH
  • RoHS
  • ChemVerbotsV
  • TRGS 903
  • EU-BGW
  • AwSV
  • Biozid-VO
  • POP-Verordnung
  • PIC-Verfahren
  • BImSchV

Es wurde eine Methode entwickelt, mit der anhand der Verwendung und der Gefährlichkeitsmerkmale einer Substanz die zu beachteten Regelwerke automatisch zugeordnet werden können.
Im nächsten Schritt werden die Regelwerke in der Form aufgearbeitet, dass sie für eine maschinelle Verarbeitung in der SiFa 4.0-Applikation zur Verfügung stehen.

Substitutionspotenzialanalyse

  • Ein neuronales Netzwerk wurde mit 12.000 Substanzen und 120 Anwendungskriterien trainiert. Es konnte gezeigt werden, dass die Methode zu brauchbaren Ergebnissen führt.

Das Training des neuronalen Netzwerkes wird nun sukzessive auf den vollen Substanzumfang (1,5 Mio.) und auf den vollen Kriterienkatalog der Anwendungen/Verfahren (über 800) erweitert.

Ausblick

Alle Funktionen werden bei den Anwendungspartnern auf ihre praktische Einsatzfähigkeit hin getestet. Die Ergebnisse dieser Tests fließen wiederum zurück in die Entwicklung. Weitere Use Cases befinden sich in der Entwicklung (z.B. Preis/Kosten-Datenbanken). Am Ende der Projektlaufzeit wird mit Anwendungspartnern und Bestandskunden entschieden, welche Funktionen zur marktfähigen Produktreife weiterentwickelt werden sollen. Diese Funktionen werden dann in DataCross integriert.

Assoziierte Partner gesucht:

Interessiert? Werden Sie assoziierter Partner. Sie können noch maßgeblich mitbestimmen, welche Funktionen in DataCross übernommen werden. Für assoziierte Partner entstehen keine Kosten oder Verpflichtungen.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Christian Berres
Telefon: 0681/92747-250
E-Mail: c.berres@tec4U-solutions.com

Der Material Compliance Manager oder Beauftragte

Unternehmen müssen die Verantwortung für die schadstofffreie Herstellung ihrer Produkte annehmen und Strategien und Prozesse installieren, welche diese umsetzen. Der Material Compliance Manager oder Beauftragte stellt eine notwendige Querschnittsfunktion in der Unternehmenshierarchie dar. Sein Hauptaufgabenfeld ist die Koordinierung der sowohl prozessseitigen Umsetzung von Material Compliance Anforderungen in den Unternehmensbereichen als auch Informations- und Wissensträger nach außen wie nach innen.

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Fortbildung zum Material Compliance Beauftragten m/w (TÜV): Die Termine für 2018 und 2019

Zertifizierte MC-Beauftragte sorgen für mehr Organisations- und Umsetzungssicherheit! Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich noch einem der begehrten Plätze bei unseren deutschlandweiten Seminaren, die wir gemeinsam mit dem TÜV Saarland anbieten:

2018

16. – 19. Oktober 2018 bei Spectaris in Berlin
05. – 08. November 2018 in Hattingen
03. – 06. Dezember 2018 in Nürnberg

2019

23. – 26. April 2019 in Bremen
07. – 10. Mai 2019 in Sulzbach
15. – 18. Juli 2019 in Nürnberg
03. – 06. September 2019 in Hattingen
07. – 10. Oktober 2019 in Leipzig
09.- 12. Dezember 2019 in Stuttgart

Termine und Anmeldung

https://www.tuev-seminare.net/seminardetails.html?id=2155

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an:
Stefanie Huber
Telefon: +49 681/92747-122
E-Mail: s.huber@tec4U-solutions.com

www.material-compliance-manager.de

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