Wie das neue LkSG umsetzen?
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten oder kurz LkSG ist seit 01. Januar 2023 in Kraft und galt seitdem für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten. Seit dem 01. Januar 2024 sank die Zahl der Beschäftigten, die die Voraussetzung ist, um in den Geltungsbereich des Gesetzes zu fallen, auf 1000 Beschäftigte. Damit sind weite Teile des Mittelstands mittlerweile auch direkt vom deutschen Lieferkettengesetz betroffen. Nach aktuellen Schätzungen sind dies ca. 4800 Unternehmen in Deutschland. Die Zahl der indirekt betroffenen Unternehmen ist kaum abzuschätzen, wird aber um ein Vielfaches höher sein. [...]